7 K 4640/09 E•Finanzgericht Münster, 2012-03-21, 7 K 4640/09 E
Full text
Finanzgericht Münster — 7 K 4640/09 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-21
Aktenzeichen: 7 K 4640/09 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0321.7K4640.09E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 03.11.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.11.2009 wird geändert und die Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen um 25.223,12 EUR vermindert. Der Beklagte hat die festzusetzende Einkommensteuer zu berechnen und den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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