11 K 3311/10 E•Finanzgericht Münster, 2011-02-28, 11 K 3311/10 E
Full text
Finanzgericht Münster — 11 K 3311/10 E — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2011-02-28
Aktenzeichen: 11 K 3311/10 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0228.11K3311.10E.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 22.08.2008 sowie der Einspruchsentscheidung vom 06.08.2010 wird der Beklagte verpflichtet, für den Kläger eine Veranlagung zur Einkommensteuer 2002 durchzuführen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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