Finanzgericht Münster, 2009-08-27, 8 K 4552/04 F

8 K 4552/04 FTax CourtAug 27, 2009

Full text

Finanzgericht Münster — 8 K 4552/04 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-27

Aktenzeichen: 8 K 4552/04 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0827.8K4552.04F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 78 v.H. und der Beklagte zu 22 v.H.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.