7 K 945/04 E•Finanzgericht Münster, 2006-04-26, 7 K 945/04 E
Full text
Finanzgericht Münster — 7 K 945/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-26
Aktenzeichen: 7 K 945/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0426.7K945.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 30.01.2004 wird der Einkommensteuer-Bescheid 2001 vom 02.12.2003 nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Berechnung der neu festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 2/3 dem Beklagten und zu 1/3 dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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