1 K 1270/03 E•Finanzgericht Münster, 2005-02-16, 1 K 1270/03 E
Full text
Finanzgericht Münster — 1 K 1270/03 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-16
Aktenzeichen: 1 K 1270/03 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2005:0216.1K1270.03E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14.02.2003 wird dem Beklagten aufgegeben, die ESt-Bescheide 1998 und 1999 entsprechend den Entscheidungsgründen zu ändern.
Die Kosten es Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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