Finanzgericht Münster, 2003-05-08, 8 K 3587/00 GrE

8 K 3587/00 GrETax CourtMay 8, 2003

Full text

Finanzgericht Münster — 8 K 3587/00 GrE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-08

Aktenzeichen: 8 K 3587/00 GrE

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0508.8K3587.00GRE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 04.08.1998 sowie die Ein-spruchsentscheidung vom 11.05.2000 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitslei-stung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.