Finanzgericht Münster, 2003-02-21, 11 K 1158/01 L

11 K 1158/01 LTax CourtFeb 21, 2003

Full text

Finanzgericht Münster — 11 K 1158/01 L — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-21

Aktenzeichen: 11 K 1158/01 L

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0221.11K1158.01L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid vom 02.07.1999 und die Ein-spruchsentscheidung vom 31.01.2001 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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