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12 K 1868/23•Finanzgericht Köln, 2024-06-11, 12 K 1868/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-11
Aktenzeichen: 12 K 1868/23
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0611.12K1868.23.00
Dokumenttyp: Zwischengerichtsbescheid
Spruchkörper: 12. Senat
Es wird festgestellt, dass die Klage in zulässiger Weise durch Einreichung als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach der A GmbH Steuerberatungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaft und unter Gewährung einer Wiedereinsetzung in die Klagefrist auch fristgerecht erhoben worden ist.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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