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1 K 1022/21•Finanzgericht Köln, 2022-03-15, 1 K 1022/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-15
Aktenzeichen: 1 K 1022/21
ECLI: ECLI:DE:FGK:2022:0315.1K1022.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Der Einkommensteuerbescheid 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01.04.2021 wird dahingehend abgeändert, dass die Beiträge des Klägers zum Versorgungswerk der Z i.H.v. ... € als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) im Rahmen der Höchstbeträge zu berücksichtigen sind.
Die Berechnung der danach festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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