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2 V 1929/20•Finanzgericht Köln, 2021-05-11, 2 V 1929/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-11
Aktenzeichen: 2 V 1929/20
ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:0511.2V1929.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Bescheid für 2013 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und über die gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit der Einkommensteuerfestsetzung durchzuführen sind, vom 28. April 2020 wird hinsichtlich der Festsetzung von Nachzahlungszinsen bis zum Abschluss des diesbezüglich anhängigen Einspruchsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf 3.531,-- € festgesetzt.
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