10 K 1962/15•Finanzgericht Köln, 2019-07-04, 10 K 1962/15
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 1962/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 10 K 1962/15
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0704.10K1962.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuer-Änderungsbescheide für 2008, 2009 und 2010, jeweils vom 9.4.2013 in Form der Einspruchsentscheidung vom 25.6.2015 werden dahin geändert, dass hinsichtlich des Flugzeugs der Klägerin der Vorsteuerabzug sowohl aus der Anschaffung als auch aus den laufenden Kosten gewährt wird.
Die Neuberechnung der danach für die Jahre 2008, 2009 und 2010 festzusetzenden Umsatzsteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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