3 K 1471/16•Finanzgericht Köln, 2018-11-29, 3 K 1471/16
Full text
Finanzgericht Köln — 3 K 1471/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-29
Aktenzeichen: 3 K 1471/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:1129.3K1471.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid 2010 vom 1.9.2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.5.2016 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Es wird festgestellt, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren erforderlich war.
Das Urteil wird wegen der Kostenentscheidung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.