8 K 1160/15•Finanzgericht Köln, 2018-03-20, 8 K 1160/15
Full text
Finanzgericht Köln — 8 K 1160/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-20
Aktenzeichen: 8 K 1160/15
ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0320.8K1160.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2012 vom 14.4.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.4.2015 wird die Einkommensteuer 2012 dergestalt neu festgesetzt, dass die Einkünfte der Kläger aus privaten Veräußerungsgeschäften um je 17.788 € herabgesetzt werden. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Der Beklagte teilt den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mit; nach Rechtskraft der Entscheidung ist der Verwaltungsakt mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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