2 K 195/14•Finanzgericht Köln, 2016-09-14, 2 K 195/14
Full text
Finanzgericht Köln — 2 K 195/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-14
Aktenzeichen: 2 K 195/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0914.2K195.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Änderung des Vorsteuervergütungsbescheides vom 25. Januar 2013 sowie der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 7. Januar 2014 verpflichtet, die Vergütung von Vorsteuer für den Zeitraum Juli bis September 2012 in Höhe von 71.907,-- € festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 40.610,-- € festgesetzt.
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