15 K 2827/12•Finanzgericht Köln, 2016-06-16, 15 K 2827/12
Full text
Finanzgericht Köln — 15 K 2827/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-16
Aktenzeichen: 15 K 2827/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0616.15K2827.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 vom 06.06.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 29.08.2012 werden die tarifbegünstigten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung um 348.000 € niedriger festgestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 85% und der Beklagte zu 15 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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