2 K 2807/12•Finanzgericht Köln, 2016-01-20, 2 K 2807/12
Full text
Finanzgericht Köln — 2 K 2807/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-20
Aktenzeichen: 2 K 2807/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0120.2K2807.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Änderung des Ablehnungsbescheides vom 29.06.2012 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 17.08.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.08.2012 verpflichtet, für den Vergütungszeitraum Januar bis Dezember 2010 weitere 9.300,33 € zu vergüten.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 9.300 € festgesetzt.
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