14 K 1861/15•Finanzgericht Köln, 2016-01-13, 14 K 1861/15
Full text
Finanzgericht Köln — 14 K 1861/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-13
Aktenzeichen: 14 K 1861/15
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0113.14K1861.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2014 vom 7. Mai 2015 und der Einspruchsentscheidung vom 8. Juni 2015 wird der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 vom 7. Mai 2015 dahingehend geändert, dass weitere Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 2.433,65 EUR nach § 33 EStG vor Abzug der zumutbaren Belastung berücksichtigt werden und die Einkommensteuer entsprechend niedriger festgesetzt wird.
Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 56 % und der Beklagte zu 44 %.
Die Revision wird zugelassen.
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