Finanzgericht Köln, 2014-05-09, 4 K 2584/13

4 K 2584/13Tax CourtMay 9, 2014

Full text

Finanzgericht Köln — 4 K 2584/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-09

Aktenzeichen: 4 K 2584/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0509.4K2584.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 05.09.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.07.2013 wird dahin gehend geändert, dass die Umsatzsteuervorauszahlung für das II. Quartal 2012 auf -6.131,98 € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 6/10 und der Beklagte zu 4/10.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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