5 K 3747/09•Finanzgericht Köln, 2013-09-25, 5 K 3747/09
Full text
Finanzgericht Köln — 5 K 3747/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-25
Aktenzeichen: 5 K 3747/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0925.5K3747.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 27.06.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2009 wird die Grunderwerbsteuer auf 8.315 € herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger mit 10 % und der Beklagte mit 90 %.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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