10 K 2067/12•Finanzgericht Köln, 2013-03-13, 10 K 2067/12
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 2067/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 10 K 2067/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0313.10K2067.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Änderung des Körperschaftsteueränderungsbescheids für 2006 vom 18.4.2011 wird die Körperschaftsteuer 2006 auf 0,00 EUR herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beteiligten je zur Hälfte auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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