12 K 3238/10•Finanzgericht Köln, 2011-12-22, 12 K 3238/10
Full text
Finanzgericht Köln — 12 K 3238/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-22
Aktenzeichen: 12 K 3238/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1222.12K3238.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Aufhebungsbescheid vom 18.05.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.09.2010 wird für die Monate Mai, Juni und Juli 2010 aufgehoben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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