10 K 1016/11•Finanzgericht Köln, 2011-11-10, 10 K 1016/11
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 1016/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-10
Aktenzeichen: 10 K 1016/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1110.10K1016.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Änderungsbescheid vom 09.09.2010 über die Gewinnfeststellung 2007 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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