6 K 838/06•Finanzgericht Köln, 2008-06-19, 6 K 838/06
Full text
Finanzgericht Köln — 6 K 838/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-19
Aktenzeichen: 6 K 838/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0619.6K838.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2004 vom 18.08.2005 und teilwei-ser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26.01.2006 wird die Einkommensteu-er 2004 dahingehend neu festgesetzt, dass Unterhaltszahlungen in Höhe von 3.327 € als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden.
Die Neuberechnung des Steuerbetrages wird dem Beklagten übertragen.
Die bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung entstandenen Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 87 v. H. und der Kläger zu 13 v. H., im Übrigen der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kos-tenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger vor der Voll-streckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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