2 K 757/01•Finanzgericht Köln, 2008-05-23, 2 K 757/01
Full text
Finanzgericht Köln — 2 K 757/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-23
Aktenzeichen: 2 K 757/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0523.2K757.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 20. November 2000 sowie der hierzu er gangenen Einspruchsentscheidung wird die Beklagte verpflichtet, für die Zeit von Februar bis Septem-ber 2000 Kindergeld für die Kinder A und B i.H.v. jeweils 270 DM monatlich festzusetzen und zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck-bar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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