6 K 2488/06•Finanzgericht Köln, 2008-04-24, 6 K 2488/06
Full text
Finanzgericht Köln — 6 K 2488/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-24
Aktenzeichen: 6 K 2488/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0424.6K2488.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung der Ablehnungsverfügung vom 17. Januar 2004 (richtig 2005) und der Einspruchsentscheidung vom 11. Mai 2006 wird der Beklagte verpflich-tet, die durch den Bescheid für 1998 über Einkommensteuer und Solidaritätszu-schlag vom 22. Mai 2006 festgesetzte Einkommensteuer 1998 von 16.919,16 € in voller Höhe zu erlassen.
Im Übrigen – wegen des Erlasses der Einkommensteuer 1999 bis 2002 - wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers ab-wenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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