1 K 4435/04•Finanzgericht Köln, 2007-05-08, 1 K 4435/04
Full text
Finanzgericht Köln — 1 K 4435/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-08
Aktenzeichen: 1 K 4435/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0508.1K4435.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Bescheid über die Aufhebung der Eigenheimzulage vom 21.5.2004 wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass den Klägern für das Jahr 2003 Eigenheimzulage in Höhe von 4.090 € gewährt wird.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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