Finanzgericht Köln, 2007-04-25, 10 K 3240/06

10 K 3240/06Tax CourtApr 25, 2007

Full text

Finanzgericht Köln — 10 K 3240/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-25

Aktenzeichen: 10 K 3240/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0425.10K3240.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Einkommensteuer 2003 wird unter Änderung des Einkommensteueränderungsbescheids vom 23. August 2005 und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 12. Juli 2006 mit der Maßgabe herabgesetzt, dass bei der Neuberechnung der Einkommensteuer bei den Einkünften des Klägers aus Kapitalvermögen zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 5.600,00 Euro berücksichtigt werden. Die Neuberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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