15 K 444/05•Finanzgericht Köln, 2006-08-31, 15 K 444/05
Full text
Finanzgericht Köln — 15 K 444/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-31
Aktenzeichen: 15 K 444/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0831.15K444.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 6.1.2005 und Abänderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungs-grundlagen 2002 werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um 4.175.100 € gemin-dert und die Einkünfte auf 77.651 € festgesetzt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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