Finanzgericht Köln, 2006-06-07, 10 K 378/06

10 K 378/06Tax CourtJun 7, 2006

Full text

Finanzgericht Köln — 10 K 378/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-07

Aktenzeichen: 10 K 378/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0607.10K378.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 8. Juli 2005 und der Einspruchsentscheidung vom 10. Januar 2006 verpflichtet, das Kindergeld für das Kind B für die Monate Januar bis April 2005 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens bis zur mündlichen Verhandlung hat der Kläger zu 12/16 und die Beklagte zu 4/16 zu tragen, die ab der mündlichen Verhandlung entstandenen Kosten hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläu-fig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.