9 K 6814/01•Finanzgericht Köln, 2005-04-05, 9 K 6814/01
Full text
Finanzgericht Köln — 9 K 6814/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-05
Aktenzeichen: 9 K 6814/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0405.9K6814.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der beiden Einspruchsentscheidungen vom ............... wird der Beklagte verpflichtet, die in den Erbschaftsteuerbescheiden vom ............ gegenüber den Klägern festgesetzte Erbschaftsteuer i.H.v. jeweils 1.673 DM bis zum Erlöschen der hinsichtlich der Grundstücke ............ .. und ............ ..,..,... in ............. bestehenden Nießbrauchsrechte zinslos zu stunden.
Die bis einschließlich der mündlichen Verhandlung am 05.04.2005 entstandenen Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 64 v.H. und dem Beklagten zu 36 v.H. auferlegt. Die danach entstandenen Kosten trägt der Beklagte.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
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