Finanzgericht Köln, 2004-03-10, 11 K 4063/03

11 K 4063/03Tax CourtMar 10, 2004

Full text

Finanzgericht Köln — 11 K 4063/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-10

Aktenzeichen: 11 K 4063/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0310.11K4063.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 30.06.2003 wird der Feststellungsbescheid 1997 vom 13.12.2000 abgeändert. Anstelle der Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. H. v. - DM 135.797,00 (Verlust) festgestellt und zu gleichen Teilen auf die Kläger verteilt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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