2 K 7201/00•Finanzgericht Köln, 2003-12-11, 2 K 7201/00
Full text
Finanzgericht Köln — 2 K 7201/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-11
Aktenzeichen: 2 K 7201/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:1211.2K7201.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
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Der Beklagte wird unter Aufhebung des (Teil-)Ablehnungsbescheides vom 30.11.1999 und der Ein-spruchsentscheidung vom 11.10.2000 verpflichtet, die un-ter dem 09.08.1999 beantragte Erstattung von in Deutsch-land abgeführten Abzugsteuern in voller Höhe zu gewäh-ren.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstat-tungsanspruches abwenden, soweit die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
- Die Revision wird zugelassen.
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