Finanzgericht Köln, 2003-06-25, 5 K 6705/00

5 K 6705/00Tax CourtJun 25, 2003

Full text

Finanzgericht Köln — 5 K 6705/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-25

Aktenzeichen: 5 K 6705/00

ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:0625.5K6705.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom ... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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