13 K 8063/00•Finanzgericht Köln, 2001-09-13, 13 K 8063/00
Full text
Finanzgericht Köln — 13 K 8063/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-13
Aktenzeichen: 13 K 8063/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2001:0913.13K8063.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid für 1994 vom 00.00.0000 und der Bescheid über den Gewerbesteuermeßbetrag 1994 vom 00.00.0000 werden unter teilweiser Aufhe-bung der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 insoweit geändert, als bezüglich der Geschäftsführervergütung ein zusätzlicher Betrag in Höhe von ... DM (variable Bezüge und Feiertagsvergütung) als Betriebsausgabe anerkannt wird.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weiteren Berechnungen werden dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu drei Fünfteln und der Beklagte zu zwei Fünfteln.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin in derselben Höhe Sicherheit leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.