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11 K 2317/19 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2024-06-11, 11 K 2317/19 E
Entscheidungsdatum: 2024-06-11
Aktenzeichen: 11 K 2317/19 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0611.11K2317.19E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 91 % und der Beklagte zu 9 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger ihrerseits Sicherheitsleistungen in gleicher Höhe leisten.
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