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11 K 2308/19 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2024-06-11, 11 K 2308/19 U
Entscheidungsdatum: 2024-06-11
Aktenzeichen: 11 K 2308/19 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0611.11K2308.19U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 96 % und der Beklagte zu 4 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits Sicherheitsleistungen in gleicher Höhe leistet.
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