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9 K 1130/22 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2023-08-10, 9 K 1130/22 G
Entscheidungsdatum: 2023-08-10
Aktenzeichen: 9 K 1130/22 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2023:0810.9K1130.22G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Der Gewerbesteuermessbescheid für 2017 vom 17.1.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4.5.2022 wird in der Weise abgeändert, dass ein Teilbetrag i.H.v. 65.207 Euro des insgesamt erzielten Gewinnes als steuerfrei behandelt und der Gewerbesteuermessbetrag entsprechend gemindert wird.
Die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrages wird dem Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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