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9 K 1598/20 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2022-02-10, 9 K 1598/20 E
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 9 K 1598/20 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2022:0210.9K1598.20E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Einkommensteuerfestsetzungen 2012 und 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.06.2020 und der im Klageverfahrens erfolgten Änderungsbescheide vom 28.01.2021 werden in der Weise abgeändert,
dass der Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von ... Euro (für 2012) und in Höhe von ... Euro (in 2013) unterbleibt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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