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14 K 2209/17 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2020-10-22, 14 K 2209/17 E
Entscheidungsdatum: 2020-10-22
Aktenzeichen: 14 K 2209/17 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:1022.14K2209.17E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Der Einkommensteueränderungsbescheid 2013 vom 21.09.2016 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.08.2017 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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