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9 V 754/20 AE(KV)•Finanzgericht Düsseldorf, 2020-05-29, 9 V 754/20 AE(KV)
9 V 754/20 AE(KV)Tax CourtMay 29, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 9 V 754/20 AE(KV)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0529.9V754.20AE.KV.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom 19.03.2020 gegen Sicherheitsleistung der Antragsteller in Höhe von 380.000 Euro aufzuheben.
Dem Antragsgegner wird untersagt, vor dem 01.01.2021 erneut Pfändungs- und Einziehungsverfügungen über Bankguthaben der Antragsteller zu erlassen.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner
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