Finanzgericht Düsseldorf, 2019-09-27, 4 K 1430/18 Z,AO

4 K 1430/18 Z,AOTax CourtSep 27, 2019

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1430/18 Z,AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-27

Aktenzeichen: 4 K 1430/18 Z,AO

ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0927.4K1430.18Z.AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 06. Juli 2017 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. April 2018 verpflichtet, der Klägerin ... € Zoll zu erstatten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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