1 K 907/17 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-07-19, 1 K 907/17 U
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 907/17 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-19
Aktenzeichen: 1 K 907/17 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:0719.1K907.17U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide für 2010 bis 2012 vom … in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom … werden dahingehend geändert, dass
die Umsatzsteuer 2010 auf … EUR,
die Umsatzsteuer 2011 auf … EUR und
die Umsatzsteuer 2012 auf … EUR
festgesetzt wird.
Der Umsatzsteuerbescheide für 2013 bis 2015, jeweils vom …, werden dahingehend geändert, dass
die Umsatzsteuer 2013 auf … EUR ,
die Umsatzsteuer 2014 auf … EUR und
die Umsatzsteuer 2015 auf … EUR
festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 30% und der Beklagte zu 70 %.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Der Streitwert wird auf x EUR festgesetzt.
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