Finanzgericht Düsseldorf, 2018-12-19, 15 K 1147/13 Kg

15 K 1147/13 KgTax CourtDec 19, 2018

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1147/13 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-19

Aktenzeichen: 15 K 1147/13 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:1219.15K1147.13KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Finanzgericht …als Einzelrichter des 15. Senats nach § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 07.01.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.03.2013 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für seine Söhne Benjamin und Marcel für den Zeitraum Juni 2011 bis März 2013 in gesetzlicher Höhe festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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