11 K 4274/13 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-01-21, 11 K 4274/13 E
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 4274/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-21
Aktenzeichen: 11 K 4274/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0121.11K4274.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteueränderungsbescheid vom 16.5.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2013 wird dahingehend geändert, dass die bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Objekts ….straße 24, 1. OG Rechts in A erklärten Erhaltungsaufwendungen in Höhe von 19.913,36 € als direkt abziehbare Werbungskosten berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Tatbestand:
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