Finanzgericht Düsseldorf, 2013-10-11, 13 K 4438/12 E

13 K 4438/12 ETax CourtOct 11, 2013

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 4438/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-11

Aktenzeichen: 13 K 4438/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1011.13K4438.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 29.09.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.11.2012 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 2009 auf „…“ € festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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