17 K 1070/07 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-04-28, 17 K 1070/07 F
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 1070/07 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-28
Aktenzeichen: 17 K 1070/07 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0428.17K1070.07F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte der Klägerin vom 21.03.2006 wird dahin abgeändert, dass der Veräußerungsgewinn von 3.590.553 DM nicht mehr angesetzt und zugerechnet wird. Die Feststellung und Zurechnung der verbleibenden Einkünfte wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 1/4, der Beklagte zu 3/4.
Die Revision wird zugelassen.
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