4 K 3193/08 VM•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-03-04, 4 K 3193/08 VM
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3193/08 VM — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-04
Aktenzeichen: 4 K 3193/08 VM
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0304.4K3193.08VM.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das beklagte Hauptzollamt wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 14. Mai 2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2008 verpflichtet, der Klägerin insgesamt 2.268,78 EUR Mineralölsteuer und Energiesteuer zu vergüten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das beklagte Hauptzollamt trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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