Finanzgericht Düsseldorf, 2009-03-04, 4 K 3182/08 VM

4 K 3182/08 VMTax CourtMar 4, 2009

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3182/08 VM — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-04

Aktenzeichen: 4 K 3182/08 VM

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0304.4K3182.08VM.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das beklagte Hauptzollamt wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 14. Mai 2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. Juli 2008 verpflichtet, dem Kläger 735,23 EUR Mineralölsteuer und 476,57 EUR Energiesteuer zu vergüten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das beklagte Hauptzollamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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