Finanzgericht Düsseldorf, 2008-01-28, 16 K 1393/07 F

16 K 1393/07 FTax CourtJan 28, 2008

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 1393/07 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-28

Aktenzeichen: 16 K 1393/07 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0128.16K1393.07F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortra¬ges zur Einkommensteuer auf den 31.12.2001 vom 2.05.2007 wird insoweit ge¬ändert, dass der Verlustvortrag nicht mehr aufgrund von Einkünften aus Ge¬werbebetrieb als Einzelunternehmer i. H. v. – 199.665,-- DM sondern i. H. v.

  • 384.267,-- DM berechnet wird. Die Berechnung des festzustellenden Betrages wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte zu 18 % und die Kläger zu

82 %.

Die Revision wird zugelassen.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwen¬dig erklärt.

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