16 K 1393/07 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-01-28, 16 K 1393/07 F
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 1393/07 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-28
Aktenzeichen: 16 K 1393/07 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0128.16K1393.07F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortra¬ges zur Einkommensteuer auf den 31.12.2001 vom 2.05.2007 wird insoweit ge¬ändert, dass der Verlustvortrag nicht mehr aufgrund von Einkünften aus Ge¬werbebetrieb als Einzelunternehmer i. H. v. – 199.665,-- DM sondern i. H. v.
- 384.267,-- DM berechnet wird. Die Berechnung des festzustellenden Betrages wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte zu 18 % und die Kläger zu
82 %.
Die Revision wird zugelassen.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwen¬dig erklärt.
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