10 K 5107/05 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-01-23, 10 K 5107/05 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-01-23, 10 K 5107/05 Kg
10 K 5107/05 KgTax CourtJan 23, 2007
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 5107/05 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-23
Aktenzeichen: 10 K 5107/05 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0123.10K5107.05KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 1. Oktober 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. November 2005 wird aufgehoben, soweit die Beklagte es abgelehnt hat, für die Zeit ab August 2005 Kindergeld festzusetzen. Die Beklagte wird verpflichtet, für die Zeit von August 2005 bis November 2005 Kindergeld für die Kinder "A", "B" und "C" festzusetzen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 94 v. H. und die Beklagte zu 6 v. H.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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